Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde DESERT Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch DESERT Reisen zustande. Bei der Buchung und in der Reisebestätigung informiert DESERT Reisen gemäß EU-Verordnung über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers. Muss aus operativen Gründen ein Wechsel des Luftfrachtführers erfolgen oder steht dieser bei Buchung noch nicht fest, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt. 

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von DESERT Reisen vor, an das DESERT Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist von 10 Tagen die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

 

2. Zahlung des Reisepreises

Mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 300 pro Person fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig bei Aushändigung der Reiseunterlagen. 

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen (§ 651r BGB) hat DESERT Reisen für die Reisenden eine Versicherung bei der ZURICH Versicherung AG abgeschlossen, die dem Reisenden den gezahlten Reisepreis oder die Reiseleistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters erstattet. Zu diesem Zweck wird dem Reisenden mit der Reisebestätigung ein Sicherungsschein der ZURICH Versicherung AG übergeben. 

 

3. Leistungen

Für die Reiseleistung sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen von DESERT Reisen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. 

 

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von DESERT Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. 

 

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DESERT Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann DESERT Reisen von dem Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. 

Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich: 

Bei langfristigen Annullierungen (d. h. Abmeldung bis 45 Tage vor Reisebeginn) wird eine Stornogebühr in Höhe von 5% des Reisepreises berechnet. 

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten pro Person folgende Gebührensätze:
44. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
10. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
ab Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises

Dem Kunden bleibt es unbenommen, DESERT Reisen nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschalierte durch den Rücktritt entstanden ist. Sofern der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, an die der frei gewordene Platz weiterverkauft werden kann, beträgt die Annullierungsgebühr lediglich EUR 50 pro Person. 

Wird auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, ist DESERT Reisen bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. DESERT Reisen ist berechtigt, ein pauschales Umbuchungsentgelt von EUR 50 pro Person zu erheben und darüber hinaus solche Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Absage der ursprünglichen Buchung durch den Kunden evtl. entstehen und nicht durch die neue Buchung (anderer Termin, anderes Ziel) kompensiert werden können. 

DESERT Reisen ist berechtigt, bei einer weiteren Umbuchung bzw. Annullierung der umgebuchten Reise die Erstbuchung als vom Kunden gekündigt zu betrachten und an Stelle des Umbuchungsentgelts eine Entschädigung gemäß § 5 zu berechnen.

 

6. Rücktritt durch DESERT Reisen

DESERT Reisen kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat DESERT Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Tritt DESERT Reisen von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651h, Abs. 4 Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

 

7. Haftung

7.1. DESERT Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. 

Insbesondere für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen 

7.2. Die vertragliche Haftung von DESERT Reisen ist – sofern es sich nicht um Körperschäden handelt – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden der Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

b) soweit DESERT Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Weitere Haftungsbeschränkungen können sich gemäß § 651p Abs. 3 BGB aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber DESERT Reisen ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 7.2. a) und b) unberührt. 

 

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

DESERT Reisen steht dafür ein, den Kunden über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist DESERT Reisen in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. 

DESERT Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DESERT Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn DESERT Reisen hat die Verzögerung zu vertreten. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DESERT Reisen bedingt sind.

 

9. Gesetzliche Bestimmungen

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung § 651a ff. BGB.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

 

11. Gerichtsstand

Der Kunde kann DESERT Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von DESERT Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DESERT Reisen maßgebend.

 

Stand: Mai 2018